Ratgeber für Eigentümer und Verkäufer

Antworten auf die Fragen, die Eigentümergemeinschaften, Vermieter, Verkäufer und Erben tatsächlich beschäftigen. Mit Quellenangaben, aktuellem Rechtsstand und möglichst ohne Fachchinesisch.

Worauf Sie sich bei mir verlassen können

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG

Sachkundeprüfung vor der IHK abgelegt. Seit Dezember 2023 kann grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Die Zertifizierung ist gesetzlich geregelt und überprüfbar.

Erlaubnis nach § 34c GewO

Erteilt am 20.04.2026 durch die IHK Region Stuttgart. Ohne diese Erlaubnis darf in Deutschland niemand gewerblich Wohnimmobilien verwalten oder vermitteln.

Berufshaftpflicht­versicherung

Abgesichert über die Württembergische Versicherung AG mit Geltungsraum Deutschland. Für Eigentümergemeinschaften ist das eines der wichtigsten Auswahlkriterien, denn verwaltet wird fremdes Vermögen.

Alle Angaben im Detail finden Sie im Impressum.

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