Immobilienfotos fürs Exposé: So entstehen Bilder, die Anfragen bringen

In den Immobilienportalen entscheidet das erste Foto oft darüber, ob jemand ein Inserat öffnet oder weiterscrollt. Gute Immobilienfotos haben wenig mit teurer Ausrüstung zu tun, aber viel mit Vorbereitung, Licht und ein paar handwerklichen Regeln. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es ankommt und was Sie rechtlich beachten müssen.

Vorbereitung: Das Wichtigste passiert vor dem ersten Foto

Kein Objektiv rettet einen unaufgeräumten Raum. Planen Sie für die Vorbereitung mehr Zeit ein als für das Fotografieren selbst.

Weniger ist mehr: Räume wirken größer und heller, wenn nur wenige Möbel und Dekorationen im Bild sind. Interessenten wollen sich vorstellen können, wie sie selbst dort wohnen.

Licht und Zeitpunkt

Kameratechnik: Weitwinkel mit Maß

Ob Systemkamera oder aktuelles Smartphone: Entscheidend ist weniger das Gerät als die Art, wie Sie es einsetzen.

Bildauswahl und Reihenfolge

Das Titelbild ist das wichtigste Foto des Exposés. Beim Haus ist das meist die Außenansicht, bei einer Wohnung der hellste Wohnraum oder der Balkon mit Aussicht.

Ordnen Sie die übrigen Bilder wie einen Rundgang: Außenansicht, Eingang, Wohnbereich, Küche, Schlafzimmer, Bad, Balkon oder Garten, Nebenräume und zum Schluss die Umgebung. So können sich Interessenten orientieren, bevor sie das Objekt betreten.

Grundriss, Lageplan und virtuelle Rundgänge

Auf einen sauberen Grundriss achten Interessenten besonders. Er sollte gut lesbar sein, die Raumbezeichnungen und möglichst die Nordrichtung zeigen. Alte, schiefe Kopien von Bauplänen lohnen sich neu zu zeichnen.

Ein virtueller 360-Grad-Rundgang oder ein kurzes Video können Interessenten vorab informieren. Gute Fotos ersetzen sie aber nicht, sie ergänzen sie nur.

Was rechtlich zu beachten ist

Die häufigsten Fehler

Selbst fotografieren oder abgeben?

Mit guter Vorbereitung und den Regeln oben lassen sich ordentliche Fotos auch ohne Profi-Ausrüstung machen. Aufwendig wird es vor allem bei dunklen Räumen, großen Objekten oder wenn Luftaufnahmen gewünscht sind.

Wenn Sie den Verkauf nicht selbst organisieren möchten, übernehme ich als Makler die Vermarktung vollständig, von der kostenlosen Bewertung über das Exposé und die Besichtigungen bis zum Notartermin.

Quellen und weiterführende Links

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen zu Immobilienfotos

Reichen Smartphone-Fotos für ein Exposé?
Oft ja, wenn Vorbereitung und Licht stimmen. Nutzen Sie das Hauptobjektiv statt des Ultraweitwinkels, fotografieren Sie im Querformat und halten Sie das Gerät waagerecht. Bei dunklen Räumen oder großen Objekten stößt ein Smartphone schneller an Grenzen.
Wie viele Fotos gehören in ein Exposé?
Als Richtwert 15 bis 30 aussagekräftige Bilder. Pro Raum genügen meist ein bis drei Ansichten, dazu Außenansicht, Grundriss und einige Details mit Wert.
Darf ich eine vermietete Wohnung fotografieren?
Nur mit dem Einverständnis der Mieter. Stimmen Sie den Termin ab und achten Sie darauf, dass Personen und persönliche Gegenstände nicht erkennbar sind.
Muss virtuelles Home Staging gekennzeichnet werden?
Ja, digital eingerichtete Räume sollten klar als solche erkennbar sein. Eine Anzeige darf keinen falschen Eindruck vom Zustand der Immobilie erwecken.
Welche Angaben aus dem Energieausweis gehören in die Anzeige?
Liegt ein Energieausweis vor, unter anderem die Art des Ausweises, der Energiebedarfs- oder -verbrauchswert, der wesentliche Energieträger und bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse (§ 87 GEG).

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Worauf Sie sich bei mir verlassen können

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG

Sachkundeprüfung vor der IHK abgelegt. Seit Dezember 2023 kann grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Die Zertifizierung ist gesetzlich geregelt und überprüfbar.

Erlaubnis nach § 34c GewO

Erteilt am 20.04.2026 durch die IHK Region Stuttgart. Ohne diese Erlaubnis darf in Deutschland niemand gewerblich Wohnimmobilien verwalten oder vermitteln.

Berufshaftpflicht­versicherung

Abgesichert über die Württembergische Versicherung AG mit Geltungsraum Deutschland. Für Eigentümergemeinschaften ist das eines der wichtigsten Auswahlkriterien, denn verwaltet wird fremdes Vermögen.

Alle Angaben im Detail finden Sie im Impressum.

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