Geerbte Immobilie verkaufen: Schritt für Schritt

Mit einem Erbfall kommt oft eine Immobilie, um die sich jemand kümmern muss. Häufig teilen sich Geschwister diese Aufgabe, und nicht selten wohnen sie weit weg. Bevor verkauft werden kann, sind Erbnachweis, Grundbuch und die Abstimmung unter den Erben zu klären. Dazu kommen steuerliche Fristen, die bei einem vorschnellen Verkauf teuer werden können. Dieser Ratgeber bringt die Schritte in die richtige Reihenfolge.

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

In den ersten Wochen geht es noch nicht um den Verkauf, sondern darum, die Immobilie zu sichern und die Formalien in Gang zu bringen.

  1. Erbnachweis beschaffenDas Grundbuchamt verlangt in der Regel einen Erbschein. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt meist diese Urkunde zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (§ 35 GBO). Ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt dagegen in aller Regel nicht.
  2. Grundbuch berichtigenDie Erben lassen sich als neue Eigentümer eintragen. Das ist gebührenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht. Soll ohnehin verkauft werden, klärt der Notar, ob die Eintragung vorab nötig ist oder direkt auf den Käufer umgeschrieben werden kann.
  3. Immobilie sichernLängerer Leerstand kann für die Wohngebäudeversicherung eine meldepflichtige Gefahrerhöhung sein. Informieren Sie deshalb den Versicherer. Stellen Sie die Heizung frostsicher ein und lassen Sie den Briefkasten leeren. Auch die Räum- und Streupflicht im Winter liegt nun bei den Erben.
  4. Laufende Kosten klärenGrundsteuer, Versicherungen, Energie und bei einer Eigentumswohnung das Hausgeld laufen weiter und werden aus dem Nachlass beziehungsweise von den Erben getragen.

Ist die Immobilie vermietet, treten die Erben in den Mietvertrag ein. Für den Mieter ändert sich zunächst nichts; Miete und Nebenkostenabrechnung laufen künftig über die Erben.

Mehrere Erben: Verkauf in der Erbengemeinschaft

Gibt es mehrere Erben, gehört ihnen der Nachlass gemeinsam. Über einzelne Nachlassgegenstände, also auch über die Immobilie, können sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Für einen Verkauf heißt das: Alle Miterben müssen zustimmen und den Kaufvertrag unterschreiben oder jemanden dazu bevollmächtigen.

Einigen sich die Erben nicht, kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen (§ 2042 BGB). Als letztes Mittel bleibt die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG). Sie dauert oft lange und birgt das Risiko, dass der Erlös deutlich unter dem eines freien Verkaufs liegt.

Was eine Einigung erleichtert

Steuern: Spekulationsfrist, Familienheim, Erbschaftsteuer

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie spielen drei steuerliche Fragen eine Rolle. Die Details hängen vom Einzelfall ab. Eine Steuerberatung ersetzt dieser Überblick nicht.

Spekulationsfrist: Die Frist des Erblassers zählt

Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie sind einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Beim Erben zählt der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Hat dieser die Immobilie also vor mehr als zehn Jahren erworben, ist ein Verkaufsgewinn in der Regel steuerfrei. Für selbst genutzte Immobilien gibt es zusätzliche Ausnahmen. Ob und wie sie beim Erben greifen, sollte ein Steuerberater prüfen.

Familienheim: die Zehn-Jahres-Falle

Ehepartner und Kinder können das vom Erblasser selbst bewohnte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei erben, Kinder bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern (§ 13 ErbStG). Die Befreiung setzt aber voraus, dass der Erbe die Immobilie zehn Jahre lang selbst bewohnt. Wird sie früher verkauft oder vermietet, entfällt die Befreiung rückwirkend. Eine Ausnahme gilt nur, wenn zwingende Gründe wie eine Pflegebedürftigkeit die Selbstnutzung verhindern. Wer diese Befreiung in Anspruch genommen hat, sollte vor einem Verkauf unbedingt steuerlich rechnen lassen.

Erbschaftsteuer: die Freibeträge

Ob überhaupt Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des gesamten Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab. Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG betragen:

Stand: September 2026, ohne Versorgungsfreibeträge.
Verhältnis zum ErblasserFreibetrag
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder und Stiefkinder400.000 €
Enkel, deren Elternteil noch lebt200.000 €
Eltern und Großeltern beim Erbfall sowie übrige Personen der Steuerklasse I100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen und alle übrigen Erben20.000 €

Gehört eine Immobilie zum Erbe, ist der Erwerb dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, auch wenn ein notarielles Testament vorliegt (§ 30 ErbStG). Grunderwerbsteuer fällt für den Erwerb durch Erbschaft nicht an (§ 3 Nr. 2 GrEStG).

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Nicht jede geerbte Immobilie muss verkauft werden. Diese Übersicht hilft bei der Einordnung:

OptionPasst, wenn …Zu beachten
Verkaufenmehrere Erben beteiligt sind, niemand vor Ort wohnt, Sanierungsbedarf besteht oder Geld für eine Auszahlung gebraucht wirdEinigkeit aller Erben, Spekulationsfrist, Familienheim-Frist
Vermietendie Erben eine laufende Einnahme wollen und sich über die Verwaltung einig sindInstandhaltung, Mietrecht und Nebenkostenabrechnung, alternativ eine Mietverwaltung
Selbst nutzenein Erbe einziehen möchteAuszahlung der Miterben, beim Familienheim zehn Jahre Selbstnutzung

Eine fundierte Bewertung ist für alle drei Wege die Grundlage: beim Verkauf für den Preis, bei der Auszahlung für eine faire Aufteilung. Wie eine Bewertung abläuft, erklärt der Ratgeber zur Immobilienbewertung.

Der Verkauf: Unterlagen und Ablauf

Ist entschieden, dass verkauft wird, unterscheidet sich der Ablauf kaum von einem gewöhnlichen Verkauf. Nur bei den Unterlagen gibt es einige Besonderheiten:

Oft müssen Unterlagen erst beschafft werden, weil sie nicht geordnet hinterlassen wurden. Grundbuchauszug und Flurkarte erhalten Sie beim Grundbuchamt beziehungsweise Vermessungsamt, Bauunterlagen häufig beim zuständigen Baurechtsamt.

Vor den Besichtigungen steht meist die Räumung. Nehmen Sie sich Zeit für persönliche Erinnerungsstücke, bevor ein Entrümpelungsunternehmen den Rest übernimmt. Ein leeres, sauberes Haus lässt sich zudem deutlich besser präsentieren.

Wie ich Erben beim Verkauf unterstütze

Steuerliche und erbrechtliche Fragen beantworte ich nicht selbst. Dafür sind Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte zuständig. Ich kümmere mich darum, dass der Verkauf organisatorisch gut läuft und alle Beteiligten wissen, woran sie sind.

Quellen und weiterführende Links

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für erbrechtliche und steuerliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar, eine Rechtsanwältin oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zum Verkauf einer geerbten Immobilie

Kann ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?
Sobald der Erbnachweis vorliegt, können die Erben verkaufen. In der Regel ist das ein Erbschein; bei einem notariellen Testament genügt oft die Urkunde mit dem Eröffnungsprotokoll. Ob die Erben vorher selbst ins Grundbuch eingetragen werden müssen, klärt der Notar im Einzelfall.
Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?
Ja. Über die Immobilie können die Miterben nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Alle müssen dem Verkauf zustimmen und den Kaufvertrag unterschreiben oder eine andere Person dazu bevollmächtigen.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufe?
Das hängt vor allem von der Spekulationsfrist ab: Hat der Erblasser die Immobilie vor mehr als zehn Jahren erworben, ist ein Gewinn in der Regel einkommensteuerfrei. Wurde die Immobilie als Familienheim steuerfrei geerbt, kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren die Befreiung rückwirkend entfallen lassen. Lassen Sie das vor dem Verkauf steuerlich prüfen.
Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen?
Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen. Als letztes Mittel bleibt die Teilungsversteigerung, die oft lange dauert und einen niedrigeren Erlös riskiert. Eine neutrale Bewertung und ein gemeinsamer Ansprechpartner helfen in vielen Fällen, eine Einigung zu finden.
Was gilt bei einer geerbten, vermieteten Immobilie?
Die Erben treten in den bestehenden Mietvertrag ein, der Mieter bleibt. Die Immobilie kann vermietet verkauft werden; Käufer sind dann meist Kapitalanleger, die auf Mietrendite und Zustand achten.
Wer trägt die Kosten bis zum Verkauf?
Grundsteuer, Versicherungen, Energie und bei Eigentumswohnungen das Hausgeld laufen weiter. Sie werden aus dem Nachlass beziehungsweise von den Erben getragen und können bei der Aufteilung des Verkaufserlöses verrechnet werden.

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